Sachverständiger
Sie suchen einen Externer Abfallbeauftragten (AbfBeauftrV)? Dann sind Sie jetzt genau richtig. Die Gestellung des Betriebsbeauftragten für Abfall (Abfallbeauftragter) wird als externe Dienstleistung durch das Sachverständigenbüro Dipl.-Ing. (FH), M. Hartzsch erbracht. Am 1. Juni 2017 ist die neue Abfallbeauftragtenverordnung (AbfBeauftrV) in Kraft getreten. Aus der Vorschrift ergibt sich, wer eine betriebseigenen Abfallbeauftragte/n zu bestellen hat und wer nicht.
Nach § 2 AbfBeauftrV haben folgende Personen einen externen Abfallbeauftragten zu bestellen:
Wir stellen für Ihr Unternehmen einen externen Abfallbeauftragten und unterstützen Sie bei der rechtskonformen Umsetzung Ihrer Pflichten.
Aufgaben:
Sie haben Interesse an einem unserer externen Abfallbeauftragten oder auch dem externen Gewässerschutz- oder Immissionsschutzbeauftragten? Nutzen Sie unser Kontaktformular. Wir werden uns umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.
externer Abfallbeauftragter
Dipl.-Ing. (FH) Martin Hartzsch