Dipl.-Ing. (FH) M. Hartzsch
Sachverständiger
Sachverständiger
Seit 2003, sind die Betreiber von Abwasserbehandlungsanlagen auf Grundlage der nationalen DIN 1999 sowie der gültigen Euronorm EN 858 verpflichtet alle Bauteile, die zum Rückhalt von Mineralölkohlenwasserstoffen eingesetzt werden, vor Inbetriebnahme und wiederkehrend spätestens nach 5 Jahren (bei Abscheideranlagen in Wasserschutzzonen alle 2,5 Jahre) einer Generalinspektion durch Fachkundige bzw. Sachverständige (u.a. Sachverständigenbüro Martin Hartzsch) zu unterziehen.
Bei der Generalinspektion werden folgende Punkte durch unsere bundesweit zugelassenen Sachverständigen geprüft:
Ölabscheiderprüfung DIN 1999 (Generalinspektion und Dichtheitsprüfung)
Dipl.-Ing. (FH) M. Hartzsch